AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen „Wassertouristik Saaletal „
Die nachstehende Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages, der zwischen dem Mieter und Vermieter über ein Boot abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter die Bedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.
1. Reservierung und Vertragsabschluss
Die Reservierung wird in eine Festbuchung umgewandelt, wenn die Buchungsbestätigung und Rechnung gestellt ist.
2. Anzahlung und Restzahlung
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 200,00 Euro zu leisten. Die Restzahlung ist per Überweisung 14 Tage vor Fahrantritt fällig.
Bei nicht fristferechtem Zahlungseingang ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Bootes an den Mieter zu verweigern.
3. Einweisung und Beschädigung
Sie werden von uns anhand einer Checkliste gründlich eingewiesen. Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, so bitten wir um Mitteilung, damit die Ausstattung einheitlich ersetzt werden kann. Falls während der Reise ein technisches Problem auftritt, informieren Sie uns bitte ! Wir helfen Ihnen umgehend; die Rückrufnummer ist auf dem Mietvertrag verzeichnet.
Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn die Firma WASSERTOURISTIK SAALETAL den Schaden bei der Rückgabe nicht sofort bemerkt hat.
Sog- und Wellenschlag sind zu vermeiden! Insbesondere gilt eine erhöhte Rücksichtnahme bei Steganlagen und gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer; beispielsweise Ruder- bzw. Tretbooten oder Kanus.
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 16km/h ist auf keinen Fall zu überschreiten!
3. Rückgabe
Da die Einsätze der Boote genau geplant sind, bitten wir Sie, die Rückgabetermine dringend einzuhalten. Bei Überziehung der Mietzeit müssen wir pro angefangene Stunde den jeweiligen Stundenpreis des Bootes in Rechnung stellen (maximal den Tagesmietpreis). Sollte uns durch die verspätete Rückgabe des Bootes ein Schaden entstehen (z.B. Schadensersatzansprüche des nachfolgenden Mieters), so behalten wir uns vor, gegen Sie die Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Deshalb nochmals die Bitte: Überziehen Sie die Mietzeit nicht!
4. Mindestalter
Das Mindstalter des Mieters und des Fahrers beträgt 16 Jahre.
5. Führerschein
Für die Schiffsführung von Booten mit einer Motorleistung von über 15 PS ist in Deutschland auf Binnen- und Seegewässern der amtliche Sportbootführerschein Binnen bzw. See erforderlich. Dieser ist vor Fahrantritt dem Vermieter vorzulegen.
Das Schleppen eines anderen Schiffes, Nachtschifffahrt sowie das Fahren bei unsichtigem Wetter sind streng verboten!
6. Unverfügbarkeit
Wenn der Vermieter nicht im Stande ist, Ihnen wegen unvorhersehbarer Ereignisse das Boot zur Verfügung zu stellen, erhalten Sie die ganze Summe zurück. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Schifffahrtunterbrechungen oder Beschränkungen in Notfällen sowie Hochwasser, Niedrigwasser, Streik o.ä.
7. Rücktritt durch den Kunden
7.1. Der Kunde kann bis zum Mietbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber WTS vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Tag des Einganges bei WTS.
7.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen WTS wegen der entstandenen Kosten folgende pauschale Entschädigungen zu:
– die Anzahlung in Höhe von 200,00 Euro
+ ein Monat vor Mietbeginn 50% vom Mietpreis (mind. 100,00 Euro)
+ bei Rücktritt am Tage oder Nichtantritt 90% (mind. 100,00 Euro)
Sollte der Reisetermin wegen widriger Umstände (z.B. Unwetter) verschoben werden fallen keine Stornogebühren an.
8. Haftung
Der Mieter verpflichtet sich das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen.
Er haftet dem Vermieter nicht nur für Schäden am Boot und seinen Einrichtungen, sondern auch für den Verlust.
Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften Beide gesamtschuldnerisch. Den aus einem dieser Fälle entstandenen Schaden kann der Vermieter dem Mieter gegenüber geltend machen. Eine Panne zu Lasten des Mieters gibt kein Recht auf Entschädigung für den Verlust der Schiffsbenutzung. Der Mieter und seine Begleiter benutzen das Boot und sein Zubehör auf eigene Gefahr.
Ansprüche jeder Art gegen die Firma WASSERTOURISTIK SAALETAL aus Schäden, die dem Mieter oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen. Desweiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters und der übrigen Teilnehmer ausgeschlossen.
9. Versicherung
Alle unsere Boote sind haftpflichtversichert mit einer Deckungssumme von 2,5 Mio Euro sowie vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung von 1.000,00 Euro. Bis zu dieser Höhe sind die vom Kunden verursachten Schäden selbst zu tragen.